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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Martin Zeigner, Bureau Marten, August-Bebel-Str. 30, 04275 Leipzig (nachfolgend „Bureau Marten") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen können im Angebot von Bureau Marten festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen im Angebot Vorrang.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Bureau Marten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per E-Mail oder Brief) zustimmt.

Bureau Marten ist Anbieter für Webdesign und -entwicklung, Print-Design, Kommunikationsdesign sowie Programmierung. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit nicht ausdrücklich im Angebot einbezogen, sind Leistungen Dritter nicht Teil der vereinbarten Vergütung. Hierzu zählen u. a.: Rechteeinräumung für Inhalte Dritter (z. B. Stockmaterial), Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen, Domainregistrierung, Hosting-Gebühren sowie sonstige vergleichbare Leistungen.

Es besteht keine Pflicht seitens Bureau Marten, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen gesondert zu vereinbarendes Entgelt.

Bureau Marten ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, nicht gegenüber Privatpersonen.

Der Vertragsgegenstand wird für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert – das sind alle Browserversionen, deren Stand nicht älter als 2 Jahre ist (z. B. Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox, Google Chrome). Zukünftige Browserversionen sind nicht vom Leistungsumfang erfasst.

Beinhaltet der Vertragsgegenstand Fremdsoftware, kann Bureau Marten nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel bleiben. Eine Anpassung zur Herstellung zukünftiger Kompatibilität ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot in der letzten Fassung unterzeichnet und an Bureau Marten übermittelt (z. B. per E-Mail) oder digital annimmt. Bureau Marten bestätigt dem Kunden den Zugang.

§ 3 Vergütung und Zahlung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot von Bureau Marten. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).

Bureau Marten behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Vorschuss-, Zwischen- und Endrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

Bei erheblicher Mehrarbeit behält sich Bureau Marten das Recht vor, Nachforderungen zu stellen. Der Kunde wird frühzeitig informiert. Bei Stundenvergütung erfolgt die Abrechnung in 30-Minuten-Schritten zum jeweils gültigen Stundensatz.

Für Notfalleinsätze (Incident Response), die eine sofortige Reaktion außerhalb der regulären Projektarbeit erfordern, gilt ein Stundensatz von 150 % des vereinbarten oder andernfalls des zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Stundensatzes von Bureau Marten.

Für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz: nach 20:00 Uhr: 25 %; samstags: 25 %; sonn- und feiertags: 50 %. Mehrere Zuschläge werden nicht kumuliert; es gilt der jeweils höchste anwendbare Zuschlag.

§ 4 Vertragspflichten des Kunden, Freistellung

Der Kunde stellt Bureau Marten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung.

Bureau Marten ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (z. B. Marken-, Urheberrechte) zu prüfen. Diese Prüfpflicht obliegt dem Kunden. Sollten Dritte Bureau Marten wegen möglicher Rechtsverstöße aus Kundeninhalten in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde zur Freistellung und zum Ersatz entstehender Kosten.

Bureau Marten erbringt keine Datensicherung. Die regelmäßige Datensicherung ist alleinige Pflicht des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, keine Sicherungskopien auf dem Webserver zu speichern.

Bureau Marten erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Datenschutz, Impressum, Inhalte etc.) zu prüfen.

Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Bei bekanntem Missbrauch ist Bureau Marten unverzüglich zu informieren.

Der Kunde stellt Bureau Marten alle zur Leistungserbringung notwendigen Zugangsdaten (z. B. SFTP, SSH, CMS-Backend, Hosting-Panel) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Fehlen diese Zugänge ganz oder teilweise, kann Bureau Marten die beauftragte Leistung nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Daraus resultierende Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von Bureau Marten und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.

Weist Bureau Marten den Kunden schriftlich auf Sicherheitslücken oder -risiken hin und handelt der Kunde nicht entsprechend den Empfehlungen, haftet Bureau Marten nicht für daraus entstehende Schäden, Datenverluste oder sonstige Nachteile.

Bei Sicherheitshinweisen der Priorität „Hoch" oder „Kritisch" ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Hinweises die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen oder deren Umsetzung beim Hosting-Anbieter zu beauftragen. Handelt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, übernimmt Bureau Marten keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

§ 5 Leistungserbringung

Bureau Marten erbringt die Leistung in der Regel in drei Phasen: Konzeptphase, Umsetzungsphase, Veröffentlichungsphase.

In der Konzeptphase wird unter Mitwirkung des Kunden ein Plan über Struktur und Funktionalität erarbeitet. Das Konzept wird vom Kunden am Ende freigegeben.

Nach Freigabe des Konzepts beginnt die Umsetzung. Bureau Marten erstellt auf Basis des freigegebenen Konzepts einen gebrauchsfertigen Vertragsgegenstand mit den vereinbarten Funktionen.

Nach Fertigstellung wird der Vertragsgegenstand in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen (z. B. Upload auf Kundenserver). Der Kunde stellt alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.

Lehnt der Kunde Vorschläge zu Konzept oder Umsetzung in wesentlich geänderter Version mehr als zweimal ab, ist Bureau Marten berechtigt, den Vertrag zu kündigen und anteilige Vergütung zu verlangen.

Soweit der Kunde zugesagte Termine oder Leistungen nicht einhält, liegt die daraus entstehende Verzögerung nicht in der Verantwortung von Bureau Marten. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Versäumen von Terminen zu Mehrkosten führen kann.

§ 6 Mehraufwand und Änderungswünsche

Verlangt der Kunde nach Freigabe des Konzepts oder der Umsetzung nachträgliche Änderungen, ist Bureau Marten zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Bureau Marten kann dem Wunsch gleichwohl nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung entsteht.

Vereinbarte Fertigstellungs- oder Veröffentlichungstermine verschieben sich in diesem Fall entsprechend, wobei die Arbeitskapazität von Bureau Marten zu berücksichtigen ist.

§ 7 Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen und werden keine Einwände schriftlich vorgebracht, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

Bureau Marten hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.

Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.

Fordert der Kunde Bureau Marten auf, eine Website online zu schalten, sichert er zu, dass er die vollständige Seite zuvor rechtlich überprüft hat.

§ 8 Kündigung und Rücktritt

Bureau Marten ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfrist von 10 Werktagen wesentliche Vertragspflichten verletzt.

Im Fall eines berechtigten Vertragsrücktritts behält Bureau Marten den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist er verpflichtet, die bereits erbrachten Leistungen sowie die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen. Kündigt der Kunde vor Projektbeginn, gelten folgende Stornogebühren:

  • Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100 %
  • Kündigung nicht mehr als 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75 %
  • Kündigung nicht mehr als 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50 %

§ 9 Nutzungsrechte

Bureau Marten überträgt dem Kunden mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Soweit im Angebot nicht anderweitig festgelegt, ist das Nutzungsrecht auf die Verwendung im Internet begrenzt.

Bureau Marten verzichtet nicht auf das Recht der Namensnennung (§ 13 UrhG). Die Namensnennung erfolgt im Programmiercode sowie beim Webdesign im Impressum der Website.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Soweit Bureau Marten Open-Source-Software zur Erstellung verwendet, gelten die Regelungen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

§ 10 Referenzrecht

Bureau Marten behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen — einschließlich Unternehmenslogo und ggf. einer Case Study auf der Website von Bureau Marten. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu, dass Bureau Marten auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden darf.

§ 11 Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Leistung haftet Bureau Marten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beträgt ein Jahr.

Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen.

Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung, steht Bureau Marten zu. Ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt besteht erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung.

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 60 Monaten nach Beendigung des Vertrags.

Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 € nach sich. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Hinweis zur Datenverarbeitung

Bureau Marten verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, mit Ausnahme von Daten im Zusammenhang mit der Abrechnung (externe Finanzbuchhaltung, Hausbank). Die datenschutzrechtlichen Ansprüche des Kunden sind in der Datenschutzerklärung von Bureau Marten einsehbar.

§ 14 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist der Sitz von Bureau Marten (Leipzig). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung von Bureau Marten an Dritte übertragen werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

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